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MAPCO Spurstange PEUGEOT,CITROËN 49326
Einbauposition: Vorderachse links; paarige Artikelnummer: 49327; benötigte Stückzahl: 1
Preis: 23.22 € | Versand*: 6.95 € -
Datenschutz einfach umsetzen | Ratgeber für Selbstständige zum Datenschutz
Der Praxisratgeber zur DSGVO für Selbstständige und kleine Unternehmen
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AGB - Kommentar
AGB - Kommentar , Das bis zur 3. Auflage als "AnwaltKommentar AGB-Recht" beim Deutschen Anwaltverlag herausgegebene Werk erscheint in erweiterter Herausgeberschaft und teilweise neuer Autorenschaft in neuem Gewand: Durch die klare Herausarbeitung der praxisrelevanten Lösungen, die themenbezogene Information durch das Lexikon und den adäquaten Umfang bietet das Werk wohldosiert genau das, was Sie für die effektive Beratung und Rechtsvertretung in AGB-Sachen benötigen. Neben der Kommentierung der §§ 305-310 BGB, einer Einführung zur Richtlinie 93/13/EWG sowie einer Kommentierung zum UKlaG konzentriert sich der AGB-Kommentar im Lexikonteil bewusst auf die in der Praxis wichtigsten Verträge und elementaren Klauseln, die aktuell und kompakt erläutert werden. Hilfreich sind auch die Hinweise zur Gestaltung von AGB, bei der immer noch viele Fehler gemacht werden. Inhalt: Kommentierung der §§ 305-310 BGB Kommentierung des UKlaG + AGB-RL 93/13/EWG Das ausführliche und von ausgewiesenen Spezialisten verfasste AGB-Lexikon bildet den Schwerpunkt dieses Werkes: mehr als 80 Stichworte umfassender alphabetisch sortierter lexikalischer Teil von „A" wie „Ambulanter Pflegedienst-Vertrag" bis „Z" wie „Zugangserfordernisse" konzentriert sich bewusst auf die in der Praxis besonders streitigen und wichtigen Vertragstypen und elementaren Klauseln Neu in der 4. Auflage: Auswirkungen der Schuldrechtsreform (§§ 308, 309, 310 BGB) Aufnahme neuer wichtiger Stichworte in das Lexikon (z.B. „Datenschutz", „Softwarerecht", „Inhaltskontrolle im B2B-Verkehr") Berücksichtigung hochaktueller Thematiken (u.a. Energieeinsparverordnung) sowie Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung. Herausgeber/in: Dr. Claire Feldhusen , Professorin an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg (ab 01.09.2023) Dr. Jürgen Niebling , Rechtsanwalt in Olching bei München Autor:innen: Kai-Uwe Agatsy, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin; Roland Bornhofen, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Jan Dwornig, LL.M. (M&A), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Düsseldorf; Lars Eckhoff, LL.M., Rechtsanwalt, Köln; Jun.-Prof. Dr. Claire Feldhusen, Universität Rostock; Dr. Gerald Gräfe, Rechtsanwalt, Stuttgart; Felix Heckmann, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Dr. Thomas Jilg, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Katrin Klodt-Bußmann, Professorin für internationales Wirtschaftsrecht, HTWG Hochschule Konstanz, Of Counsel bei Automotive Kanzlei, München; Dr. Hans-Clemens Köhne, Rechtsanwalt, Köln; Dr. Niklas Korff, LL.M., Rechtsanwalt, Dozent für Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Hamburg, Wedel; David Krause, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Dr. Jutta C. Möller, Rechtsanwältin, Düsseldorf; Dr. Jürgen Niebling, Rechtsanwalt, Olching; Peter Poleacov, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Düsseldorf; Dr. Julia Reinsch, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Christoph Schmitt, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Martin Stange, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Natalie Wall, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, M& , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230712, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: AnwaltKommentar##, Redaktion: Feldhusen, Claire~Niebling, Jürgen, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Fachschema: Bürgerliches Gesetzbuch - BGB ~Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB~Kondition (Geschäftsbedingung)~Wirtschaftsgesetz~Wirtschaftsrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Rechtsordnungen: Zivilrecht, Code Civil, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XIII, Seitenanzahl: 989, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verlag, Länge: 243, Breite: 179, Höhe: 61, Gewicht: 1850, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 8173885, Vorgänger EAN: 9783824014644 9783824013401 9783824011599, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1217513
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Kohlbecker, Günter: Gebäudeenergiegesetzt Informationen für Immobilieneigentümer
Gebäudeenergiegesetzt Informationen für Immobilieneigentümer , Die Erhöhung der Treibhausgase in der Atmosphäre entsteht unter anderem durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe, z. B. durch das Heizen in Wohngebäuden. Ebenso ist erkennbar, dass die Klimaerwärmung auch die Forderung nach kühlen Räumen ankurbelt und somit ein Mehrfaches an Energie verbraucht wird. Die Konsequenz daraus ist für uns, die Art des Heizens auf Klimaneutralität umzustellen und auch das Umfeld gegen die Erwärmung zu wappnen. Ein Schwerpunkt gibt die Regierung beim Thema Heizung vor. Also ist es an der Zeit, dass sich Haus- und Wohnungseigentümer Gedanken machen, wie sie durch Änderungen bzw. Anpassungen ihr eigenes Gebäude fit für die Zukunft machen können. Dabei ist zu bedenken, dass bei einem Gebäude jede Änderung auch eine Verschiebung beziehungsweise Änderung an einer anderen Stelle bewirkt. Alle energiesparenden Maßnahmen belasten den Geldbeutel. Die Kosten für Material, Handwerker etc. fallen sofort an, die entstehenden Einsparungen, z. B. bei den Strom- und Heizkosten, machen sich aber erst im Laufe der Zeit bemerkbar. Es gilt also zu entscheiden, welche Maßnahmen eignen sich und sind gut umsetzbar? Welche (gesetzlichen) Verpflichtungen haben Immobilieneigentümer? Dieses Buch hilft dabei, rechtliche Grundlagen und die eigenen Vorstellungen in Einklang zu bringen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Was sind gesetzliche Vertreter?
Gesetzliche Vertreter sind Personen, die befugt sind, im Namen einer juristischen Person oder eines Minderjährigen rechtliche Handlungen vorzunehmen. Bei juristischen Personen sind dies in der Regel die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder, bei Minderjährigen sind es in der Regel die Eltern oder ein Vormund. Die gesetzlichen Vertreter handeln im Interesse der vertretenen Person und sind für deren rechtliche Angelegenheiten verantwortlich.
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Kann ein Vertreter anfechten?
Ein Vertreter kann unter bestimmten Umständen die Handlungen oder Entscheidungen seines Vertretenen anfechten. Dies kann der Fall sein, wenn der Vertreter der Meinung ist, dass der Vertretene seine Pflichten verletzt hat oder gegen geltendes Recht verstoßen hat. Der Vertreter muss jedoch nachweisen können, dass er im Namen des Vertretenen gehandelt hat und dass sein Interesse durch die Handlung oder Entscheidung des Vertretenen beeinträchtigt wurde. Es ist wichtig, dass der Vertreter schnell handelt und die Anfechtung innerhalb einer angemessenen Frist einreicht. Letztendlich hängt die Möglichkeit einer Anfechtung davon ab, ob der Vertreter nachweisen kann, dass die Handlung oder Entscheidung des Vertretenen unrechtmäßig war.
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Sind Eltern gesetzliche Vertreter?
Ja, Eltern sind in der Regel die gesetzlichen Vertreter ihrer minderjährigen Kinder. Das bedeutet, dass sie rechtlich dazu befugt sind, im Namen ihrer Kinder Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen. Dies umfasst unter anderem die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, die Verwaltung des Vermögens und die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen. Die elterliche Vertretung endet in der Regel mit der Volljährigkeit des Kindes, es sei denn, es liegt eine besondere rechtliche Vereinbarung vor. In einigen Fällen kann auch ein Vormund oder rechtlicher Betreuer die gesetzliche Vertretung übernehmen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind.
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Kann gesetzlicher Vertreter Zeuge sein?
Ja, ein gesetzlicher Vertreter kann grundsätzlich auch als Zeuge in einem Gerichtsverfahren auftreten. Allerdings sollte der gesetzliche Vertreter in diesem Fall darauf achten, dass er in seiner Rolle als Zeuge neutral und unparteiisch aussagt und nicht als Vertreter der betroffenen Person handelt. Es ist wichtig, dass der gesetzliche Vertreter die Wahrheit sagt und keine falschen Aussagen macht. Zudem sollte er sich bewusst sein, dass seine Aussagen vor Gericht protokolliert werden und im Falle von Falschaussagen strafrechtliche Konsequenzen drohen können. Es ist ratsam, sich im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass man als gesetzlicher Vertreter korrekt und angemessen als Zeuge auftritt.
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K678F Big Blog Paver
Motorradreifen K678F Big Blog Paver : Touring-/Stadtreifen 130/80 B17 TL 65 H
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Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz
Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz , Zum Werk Der Großkommentar ist auf die Bedürfnisse von Praxis und Wissenschaft gleichermaßen zugeschnitten. Mit dogmatischem Tiefgang, aber stets auch die Rechtsanwenderin und den Rechtsanwender im Blick, erläutert das Werk die Normen der Datenschutz-Grundverordnung und sämtliche Bestimmungen des BDSG stringent und mit Blick für das Wesentliche. Auf die Darstellung des Zusammenwirkens von europäischem und nationalem Recht wird dabei ein besonderes Augenmerk gerichtet. Vorteile auf einen Blick wissenschaftlich fundierte Darstellungen hoher Praxisnutzen, auch wegen des Einbezugs der Auswirkungen von Digitalisierung und Vernetzung auf Wirtschaft und Verwaltung renommiertes Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis Zur Neuauflage Auch die 4. Auflage wertet die aktuelle Literatur und Rechtsprechung wieder umfassend aus. Darüber hinaus werden die einschlägigen Normen des TTDSG, soweit für DS-GVO und BDSG relevant, bei den jeweiligen Kommentierungen in Bezug genommen und erörtert. Zielgruppe Für Anwaltschaft und Richterschaft, Rechtsabteilungen in Behörden und Unternehmen, Datenschutzverantwortliche, Wissenschaft. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Datenschutz und Datennutzung
Datenschutz und Datennutzung , Auch in der 4. Auflage wartet der ,Moos' mit bewährtem Konzept und höchstem Anspruch an Aktualität und Praxisbezug auf: Das Formularhandbuch vereint Muster zur Datenschutzorganisation, zur Datennutzung, zu internationalen Datentransfers, zu Unternehmensrichtlinien und Betriebsvereinbarungen sowie zu Datenschutzerklärungen und -einwilligungen. Der einheitliche Aufbau aller Kapitel nach Einleitung, Vertragsmuster und Erläuterungen der einzelnen Klauseln bietet eine schnelle Orientierung. Alle Formulare sind direkt verwendbar sowie individuell anpassbar und zeigen Optionen und Alternativformulierungen auf. Buch + Datenbank: Das komplette Werk mit sämtlichen Mustern steht Ihnen online zur Verfügung. Plus Gesetze und Entscheidungen im Volltext. Der Zugang ist bis zum Erscheinen der Neuauflage gültig. Bei Buch-Rückgabe erlöschen Ihre Rechte an der Online-Nutzung. Das Werk berücksichtigt neueste nationale und internationale Entwicklungen; zu nennen sind hier u.a. das HinschG, das TTDSG oder das EU-U.S. Data Privacy Framework mit dem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Neue Kapitel, z.B. zu Unternehmensrichtlinien zur Nutzung von Videokonferenz-Tools oder Messenger-Diensten sowie zu Mobiler Arbeit, und die Ergänzung englischer Mustertexte (nun in allen Kapiteln) runden die Neuauflage ab. Herausgeber Dr. Flemming Moos und sein Team aus erfahrenen Datenschutzexpertinnen und -experten bieten damit genau das, was der Praktiker im Alltag benötigt, sei es bei der Gestaltung eigener oder der Prüfung fremder Verträge. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Richter, Bruno: Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen
Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen , Das europaweit anerkannte Standardwerk ist für jeden Markenpraktiker bei der Beurteilung und Bewertung von Kollisionsfällen im Markenrecht ein unverzichtbares Arbeitsmittel, um zu verlässlichen und reproduzierbaren Ergebnissen zu gelangen. Die Sammlung des »Richter/Stoppel« leistet hierbei seit Jahrzehnten einen wertvollen Beitrag, zumal es schon seit langem nicht mehr nur die deutschsprachige Spruchpraxis (vor allem des Bundespatentgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts für die Schweiz und des OLG Wien für Österreich), sondern schwerpunktmäßig auch die Tätigkeit der europäischen Institutionen (vor allem der Beschwerdekammern des EUIPO und der EU-Gerichte EuG und EuGH) abbildet. NEU in der 19. Auflage: . ca. 1.000 neu erfasste Entscheidungen . Gesetzes- und Bearbeitungsstand 01.04.2024 , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Wer ist Vertreter der Bundeskanzlerin?
Wer ist Vertreter der Bundeskanzlerin? Der Vertreter der Bundeskanzlerin in Deutschland ist der Vizekanzler. Aktuell ist Olaf Scholz, der auch Bundesfinanzminister ist, der Vizekanzler und somit der Vertreter von Angela Merkel. Im Falle von Abwesenheit oder Krankheit der Bundeskanzlerin übernimmt der Vizekanzler ihre Aufgaben und vertritt sie in politischen Angelegenheiten. Diese Regelung dient dazu, die Kontinuität der Regierungsarbeit sicherzustellen und einen reibungslosen Ablauf der Regierungsgeschäfte zu gewährleisten.
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Was ist mein gesetzlicher Vertreter?
Dein gesetzlicher Vertreter ist die Person, die in rechtlichen Angelegenheiten in deinem Namen handelt, wenn du dazu nicht in der Lage bist. Dies kann beispielsweise bei Minderjährigen der Fall sein, wo die Eltern oder ein Vormund als gesetzliche Vertreter fungieren. Bei erwachsenen Personen kann ein gesetzlicher Vertreter bestellt werden, wenn diese aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Es ist wichtig, dass du weißt, wer dein gesetzlicher Vertreter ist und welche Befugnisse er hat. Falls du unsicher bist, solltest du dich rechtlich beraten lassen.
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Kann Vertreter ohne Vertretungsmacht anfechten?
Kann ein Vertreter ohne Vertretungsmacht eine Handlung oder Entscheidung anfechten, die er im Namen des Vertretenen vorgenommen hat? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel ob der Vertreter die Vertretungsmacht überschritten hat oder ob der Vertretene die Handlung nachträglich genehmigt hat. In einigen Fällen könnte der Vertreter möglicherweise die Handlung anfechten, wenn er nachweisen kann, dass er nicht autorisiert war, im Namen des Vertretenen zu handeln. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Bestimmungen je nach Rechtsordnung variieren können und eine genaue Prüfung des Einzelfalls erforderlich ist.
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Sind Politiker Vertreter oder Marionetten?
Politiker sind Vertreter, da sie gewählt werden, um die Interessen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und politische Entscheidungen zu treffen. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Politiker als Marionetten betrachtet werden, wenn sie stark von Lobbygruppen oder anderen Interessengruppen beeinflusst werden und ihre Entscheidungen nicht unabhängig treffen können.
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